Rechtsprechung
   OVG Saarland, 24.03.2022 - 2 C 108/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,6858
OVG Saarland, 24.03.2022 - 2 C 108/20 (https://dejure.org/2022,6858)
OVG Saarland, Entscheidung vom 24.03.2022 - 2 C 108/20 (https://dejure.org/2022,6858)
OVG Saarland, Entscheidung vom 24. März 2022 - 2 C 108/20 (https://dejure.org/2022,6858)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,6858) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit eines Feststellungsantrags auf "nachträgliche" Überprüfung der Wirksamkeit einer Rechtsnorm

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fortsetzung des Normenkontrollverfahrens nach Außerkraftreten (Corona) - Corona-Virus

Papierfundstellen

  • NVwZ 2022, 742
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Saarland, 12.11.2019 - 2 C 285/18

    Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit einer im Laufe des

    Auszug aus OVG Saarland, 24.03.2022 - 2 C 108/20
    Dabei müssen im Wesentlichen die gleichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse und Rahmenbedingungen bestehen wie bei Ergehen der erledigten Rechtsvorschrift, wobei eine vage oder abstrakte Möglichkeit einer Wiederholung nicht ausreicht (vgl. dazu auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 12.11.2019 - 2 C 285/18 -, juris, dort Rn 29, m.w.N.).

    [vgl. dazu auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 12.11.2019 - 2 C 285/18 -, zu einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit einer im Laufe des Normenkontrollverfahrens aufgehobenen Veränderungssperre, Juris] Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts [vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2.9.1983 - 4 N 1.83 -, BVerwGE 68, 12; und vom 26.5.2005 - 4 BN 22.05 -] führt das Außerkrafttreten der konkret beanstandeten Norm wegen des teilweise auch subjektiv-rechtlichen Gehalts dieses Rechtsbehelfsverfahrens zwar nicht automatisch zur Unzulässigkeit des Antrags, wenn die Voraussetzungen des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO fortbestehen und der Antragsteller durch die Rechtsvorschrift oder deren Anwendung einen Nachteil erlitten hat.

    [vgl. dazu OVG des Saarlandes, Urteil vom 12.11.2019 - 2 C 285/18 -, juris, dazu Wolnicki, jurisPR-ÖffBauR 2/2020 Anm. 1, und BVerwG, Beschluss vom 12. Mai 2020 - 4 BN 3.20 -, juris (Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde)] Das ist dann wiederum nicht anzunehmen, wenn die begehrte Feststellung präjudizielle Wirkung für die Frage der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit eines auf die Norm gestützten behördlichen Verhaltens und damit für konkret in Aussicht genommene Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüche haben kann.

    [vgl. auch dazu OVG des Saarlandes, Urteil vom 12.11.2019 - 2 C 285/18 -, juris, dort Rn 29, m.w.N.] Eine derartige Widerholungsgefahr besteht hier nicht.

  • BVerwG, 26.05.2005 - 4 BN 22.05

    Unwirksame Veränderungssperre: Feststellungsinteresse

    Auszug aus OVG Saarland, 24.03.2022 - 2 C 108/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 2.9.1983 - 4 N 1.83 -, BauR 1984, 156, und vom 26.5.2005 - 4 BN 22.05 -, BauR 2005, 1761, jeweils zu Veränderungssperren) lässt allein das Außerkrafttreten der Norm wegen des auch subjektiv-rechtlichen Gehalts dieses Rechtsbehelfsverfahrens einen zuvor in zulässiger Weise gestellten Normenkontrollantrag aber nicht "automatisch" zu einem unzulässigen Antrag werden, wenn die Voraussetzungen des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO fortbestehen, etwa weil der Antragsteller durch die Rechtsvorschrift oder deren Anwendung einen Nachteil erlitten hat.(Rn.22).

    [vgl. dazu auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 12.11.2019 - 2 C 285/18 -, zu einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit einer im Laufe des Normenkontrollverfahrens aufgehobenen Veränderungssperre, Juris] Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts [vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2.9.1983 - 4 N 1.83 -, BVerwGE 68, 12; und vom 26.5.2005 - 4 BN 22.05 -] führt das Außerkrafttreten der konkret beanstandeten Norm wegen des teilweise auch subjektiv-rechtlichen Gehalts dieses Rechtsbehelfsverfahrens zwar nicht automatisch zur Unzulässigkeit des Antrags, wenn die Voraussetzungen des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO fortbestehen und der Antragsteller durch die Rechtsvorschrift oder deren Anwendung einen Nachteil erlitten hat.

  • BVerwG, 02.09.1983 - 4 N 1.83

    Feststellung der Ungültigkeit einer während eines Normenkontrollverfahrens außer

    Auszug aus OVG Saarland, 24.03.2022 - 2 C 108/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 2.9.1983 - 4 N 1.83 -, BauR 1984, 156, und vom 26.5.2005 - 4 BN 22.05 -, BauR 2005, 1761, jeweils zu Veränderungssperren) lässt allein das Außerkrafttreten der Norm wegen des auch subjektiv-rechtlichen Gehalts dieses Rechtsbehelfsverfahrens einen zuvor in zulässiger Weise gestellten Normenkontrollantrag aber nicht "automatisch" zu einem unzulässigen Antrag werden, wenn die Voraussetzungen des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO fortbestehen, etwa weil der Antragsteller durch die Rechtsvorschrift oder deren Anwendung einen Nachteil erlitten hat.(Rn.22).

    [vgl. dazu auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 12.11.2019 - 2 C 285/18 -, zu einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit einer im Laufe des Normenkontrollverfahrens aufgehobenen Veränderungssperre, Juris] Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts [vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2.9.1983 - 4 N 1.83 -, BVerwGE 68, 12; und vom 26.5.2005 - 4 BN 22.05 -] führt das Außerkrafttreten der konkret beanstandeten Norm wegen des teilweise auch subjektiv-rechtlichen Gehalts dieses Rechtsbehelfsverfahrens zwar nicht automatisch zur Unzulässigkeit des Antrags, wenn die Voraussetzungen des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO fortbestehen und der Antragsteller durch die Rechtsvorschrift oder deren Anwendung einen Nachteil erlitten hat.

  • OVG Saarland, 24.03.2022 - 2 C 40/21

    Feststellung der Unwirksamtkeit außer Kraft getretener Normen (Corona)

    Auszug aus OVG Saarland, 24.03.2022 - 2 C 108/20
    [vgl. dazu im Zusammenhang zur Antragstellung nach Außerkrafttreten OVG des Saarlandes, Urteil vom 24.3.2022 - 2 C 40/21 -, Juris].

    [vgl. auch dazu OVG des Saarlandes, Urteil vom 24.3.2022 - 2 C 40/21 -, Juris].

  • OVG Saarland, 01.09.2021 - 2 B 197/21

    Corona-Pandemie: Testpflicht für nicht-immunisierte Personen vor dem Zugang zu

    Auszug aus OVG Saarland, 24.03.2022 - 2 C 108/20
    [vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 1.9.2021 - 2 B 197/21 - , oder vom 20.12.2021 - 2 B 278/21 und 2 B 280/21 - , Nrn. 26 und 27 der Leitsatzübersicht II/2021 auf der Homepage des Gerichts] Das ist für den vorliegenden Fall allerdings nicht weiter von Bedeutung.
  • OVG Saarland, 20.12.2021 - 2 B 280/21

    Anordnungsantrag zur "2-G-Regelung"

    Auszug aus OVG Saarland, 24.03.2022 - 2 C 108/20
    [vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 1.9.2021 - 2 B 197/21 - , oder vom 20.12.2021 - 2 B 278/21 und 2 B 280/21 - , Nrn. 26 und 27 der Leitsatzübersicht II/2021 auf der Homepage des Gerichts] Das ist für den vorliegenden Fall allerdings nicht weiter von Bedeutung.
  • OVG Saarland, 20.12.2021 - 2 B 278/21

    Anordnungsantrag zur "2-G-Regelung"

    Auszug aus OVG Saarland, 24.03.2022 - 2 C 108/20
    [vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 1.9.2021 - 2 B 197/21 - , oder vom 20.12.2021 - 2 B 278/21 und 2 B 280/21 - , Nrn. 26 und 27 der Leitsatzübersicht II/2021 auf der Homepage des Gerichts] Das ist für den vorliegenden Fall allerdings nicht weiter von Bedeutung.
  • OVG Niedersachsen, 13.11.2019 - 12 KN 26/18

    Veränderungssperre für einen "Repowering"-Bebauungsplan gemäß § 249 Abs. 2 BauGB

    Auszug aus OVG Saarland, 24.03.2022 - 2 C 108/20
    [vgl. dazu auch OVG Lüneburg, Urteil vom 13.11.2019 - 12 KN 26/18 -, BauR 2020, 450, zu einer durch Zeitablauf außer Kraft getretenen Veränderungssperre nach § 14 BauGB] Die Zulässigkeit des Normenkontrollantrags nach dem Außerkrafttreten einer der verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle unterliegenden Rechtsvorschrift entfällt aber, wenn der/die jeweilige Antragsteller oder Antragstellerin trotz des erlittenen Nachteils kein berechtigtes Interesse an der Feststellung hat, dass die von ihm zur Zeit ihrer Geltung mit einem Normenkontrollantrag angegriffene Rechtsnorm ungültig war.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2007 - 8 S 1584/06

    Normenkontrolle; Bauleitplan; Außer-Kraft-Treten einer Veränderungssperre;

    Auszug aus OVG Saarland, 24.03.2022 - 2 C 108/20
    [vgl. dazu auch VGH München, Urteil vom 26.5.2009 - 1 N 08.2636 -, BayVBl 2010, 562, VGH Mannheim, Urteil vom 19.9.2007 - 8 S 1584/06 -, BRS 71 Nr. 119 ] Ein berechtigtes Interesse an der beantragten Feststellung besteht insoweit aber nicht, wenn sie der Vorbereitung einer darauf zielenden Klage dient, die offensichtlich aussichtslos ist.
  • BVerwG, 12.05.2020 - 4 BN 3.20

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Feststellungsinteresse für ein

    Auszug aus OVG Saarland, 24.03.2022 - 2 C 108/20
    [vgl. dazu OVG des Saarlandes, Urteil vom 12.11.2019 - 2 C 285/18 -, juris, dazu Wolnicki, jurisPR-ÖffBauR 2/2020 Anm. 1, und BVerwG, Beschluss vom 12. Mai 2020 - 4 BN 3.20 -, juris (Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde)] Das ist dann wiederum nicht anzunehmen, wenn die begehrte Feststellung präjudizielle Wirkung für die Frage der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit eines auf die Norm gestützten behördlichen Verhaltens und damit für konkret in Aussicht genommene Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüche haben kann.
  • VGH Bayern, 26.05.2009 - 1 N 08.2636

    Normenkontrollantrag gegen außer Kraft getretene Veränderungssperre -

  • OVG Niedersachsen, 24.03.2021 - 13 MN 145/21

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine infektionsschutzrechtliche Verordnung (MS, VO

  • BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 781/21

    Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten

  • OVG Saarland, 10.11.2020 - 2 B 308/20

    Corona-Verordnung; Fitnessstudio; erfolgloser Antrag nach § 47 Abs. 6 VwGO auf

  • BVerfG, 06.07.2016 - 1 BvR 1705/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde auf effektiven Rechtsschutz in einem Fall der

  • VG Saarlouis, 30.03.2020 - 6 L 340/20

    Seuchenrecht: Zur Rechtmäßigkeit einer Allgemeinverfügung zum Vollzug des

  • BVerfG, 15.04.2020 - 1 BvR 828/20

    Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung gegen Versammlungsverbot

  • BVerwG, 29.06.2001 - 6 CN 1.01

    Grund für die Möglichkeit einer Erledigungserklärung seitens des Klägers -

  • OVG Saarland, 31.05.2022 - 2 C 319/20

    Corona-Krise; nachträgliche Normenkontrolle; Betriebsuntersagung in der

    [vgl. dazu OVG des Saarlandes, Urteile vom 12.11.2019 - 2 C 285/18 - juris m.w.N.; und vom 24.3.2022 - 2 C 108/20 - und - 2 C 40/21 - beide jedenfalls zu CORONA-Maßnahmen und bei juris] Der pauschale Hinweis der Antragstellerin darauf, dass Betriebsschließungen auch zukünftig nicht ausgeschlossen werden könnten, reicht zur Begründung der Wiederholungsgefahr nicht aus, denn die tatsächlichen und auch rechtlichen Verhältnisse haben sich seit Oktober 2020 grundlegend verändert.
  • OVG Saarland, 31.03.2022 - 2 C 182/20

    Nachträgliche Normenkontrolle: Schließung von Fitness-Studios durch Corona-VO

    [vgl. etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 24.3.2022 - 2 C 108/20 - zur Abgrenzung etwa Hofmann in Schmidt-Bleibtreu/Hofmann/Henneke, GG 14. Auflage 2018, Art. 19 Rn 14] Der vor der Gesetzesänderung zum 28.3.2020 umstrittenen Frage, ob der in dem unveränderten § 32 IfSG in Bezug genommene § 28 IfSG die getroffenen Anordnungen, hier speziell mit Blick auf die von der Antragstellerin angesprochene zeitweilige Betriebsuntersagung inhaltlich trägt, ist auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Normenkontrollantrags bereits geltenden Neufassung der Vorschrift des § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG zu bejahen.
  • VG Freiburg, 19.05.2022 - 4 K 689/21

    Bekanntgabe einer Allgemeinverfügung im Internet - Corona: Abstandsunabhängige

    Dabei müssen im Wesentlichen vergleichbare tatsächliche und rechtliche Verhältnisse und Rahmenbedingungen bestehen wie bei Ergehen der erledigten Entscheidung oder Maßnahme, wobei eine vage oder abstrakte Möglichkeit einer Wiederholung nicht ausreicht (vgl. OVG Saarland, Urteil vom 24.03.2022 - 2 C 108/20 -, juris Rn. 25).

    Die gerichtliche Klärung im Sinne des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG setzt aber die Durchführung eines Hauptsacheverfahrens voraussetzen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, juris Rn. 28; BVerwG, Urteil vom 13.09.2017 - 10 C 6.16 -, juris Rn. 13; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.09.2019 - 15 A 4753/18 - juris Rn. 47 m.w.N; a.A. OVG Saarland, Urteil vom 24.03.2022 - 2 C 108/20 -, juris Rn. 28; VG Münster, Urteil vom 22.01.2021 - W 8 K 20.519 - juris Rn. 30).

  • OVG Saarland, 29.04.2020 - 2 B 139/20

    Keine Normenkontrolle zu Bußgeldvorschriften

    Sie orientiert sich an der Festsetzung in vergleichbaren Rechtsschutzbegehren (vgl. den Beschluss des Senats vom 1.4.2020 - 2 C 108/20 -).
  • OVG Saarland, 18.05.2020 - 2 B 179/20

    Vertretungszwang nach Eilantragsverweisung an das OVG

    Sie orientiert sich an der Festsetzung in vergleichbaren Rechtsschutzbegehren (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 1.4.2020 - 2 C 108/20 - und vom 29.4.2020 - 2 B 139/20 -).
  • OVG Saarland, 13.04.2022 - 2 C 289/21

    Unzulässigkeit der Normenkontrolle nach Außerkrafttreten der Norm

    [vgl. dazu zuletzt auch OVG des Saarlandes, Urteile vom 24.3.2022 - 2 C 40/21 - und 2 C 108/20 -] Ist dies nicht oder - wie hier - nicht mehr der Fall, ist eine Erklärung für die Kontrolle ihrer Gültigkeit kein Raum.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht